VERA BACKES RECHTSANWÄLTIN ZUGLEICH FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT WEITERE
INTERESSENSCHWERPUNKTE - Erbrecht - Mietrecht - Arbeitsrecht - Verkehrsrecht
zugelassen beim Landgericht Mönchengladbach und Oberlandesgericht Düsseldorf
in der Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Mitglied des Anwaltsvereins Mönchengladbach Unter das Familienrecht fällt
eine Vielzahl von verschiedenen Ansprüchen, die anlässlich der Trennung
und Folgen einer Ehescheidung zu behandeln sind. Eine Rechtsberatung unter
Einschluss des Steuerrechts ist heute unvermeidbar. Ziel einer solchen Beratung
ist es, unter den Beteiligten eine ausgewogene und wirtschaftlich vernünftige
Lösung, möglichst im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung
zu finden. Dies spart Zeit, Geld und Nerven!
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Unter das Familienrecht fallen folgende Angelegenheiten: Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt-
minderjähriger- volljähriger- außerehelicher Kinder - Unterhaltsansprüche
anlässlich Trennung und Scheidung - Trennungsunterhalt (bis Rechtskraft
der Scheidung) - nachehelicher Unterhalt (nach Rechtskraft der Scheidung) -
Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten - Eltern gegenüber den Kindern
- sonstige Verwandten - Unterhaltsabänderungsverfahren - Ehescheidung -
nach inländischen Recht - nach ausländischen Recht (Internationales
Privatrecht) - Versorgungsausgleich - gesetzlicher - schuldrechtlicher - Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts - Zugewinnausgleichsansprüche
- bei Gütertrennung Vermögensauseinandersetzung außerhalb des
Güterrechts - Steuerrecht - Zusammenveranlagung im Trennungsjahr - Ausgleich
von Steuererstattungsansprüchen und Steuererstattungsnachzahlungen - Realsplittung
"Anlage U" - Steuerliche Aspekte bei der Scheidungsfolgenvereinbarung - Ehegattenzuwendungen
und Schenkungen - Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen - Mietvertragliche
Auseinandersetzungen - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Sorgerecht - Übertragung
der Elterlichen Sorge - Entzug der Elterlichen Sorge - Minderjährigenschutzabkommen
bei Aufenthalt der Kinder im Ausland - Besuchs- bzw. Umgangsrecht - Hausratsteilung
- während der Trennung - bei Rechtskraft der Scheidung - Wohnungszuweisung
- während der Trennung - bei Rechtskraft der Scheidung - Beratung anlässlich
der Eheschließung und der Aufnahme der eheähnlichen Lebensgemeinschaft
Warum zum Fachanwalt? Neben dem Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens
hat ein Fachanwalt nach der Fachanwaltsordnung in seinem Fachgebiet eine zusätzliche
Ausbildung und Prüfung abgelegt, durch die er besondere Kenntnisse und
praktische Erfahrungen nachweist. Zudem ist ein Fachanwalt verpflichtet, um
die Fachanwaltsbezeichnung weiter führen zu dürfen, regelmäßige
Weiterfortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Übrigens fällt unter
die Fachanwaltsbezeichnung Familienrecht auch das "Erbrecht". Unter das Erbrecht
fallen folgende Angelegenheiten: - Beratung Testament und Erbvertrag - Beratung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patiententestament - Erbrechtsansprüche
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft - Ermittlung des Nachlasswertes
- Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Geltendmachung von Forderungen des Erblassers - Rückgewahransprüche bei
Ehegattenzuwendungen und Schenkungen an Dritte - Ausschlagung der Erbschaft
wegen Überschuldung - Befriedung von Nachlassgläubigern - nach deutschem
und ausländischem Recht (Internationales Privatrecht) - Schenkungssteuer-
u?Ànd Erbschaftssteuerrecht - bei der testamentarischen und erbvertraglichen
Gestaltung - Schenkungen - erbrechtlichen Auseinandersetzung unter den Erben
Unter das Mietrecht fallen folgende Angelegenheiten: - Gewerbliches Mietrecht
- Wohnungsmietrecht - Kündigungen - Räumungsklage - Mietminderung
Unter das Arbeitsrecht fallen folgende Angelegenheiten: - Kündigungsschutzklagen
- Abmahnungen - Zahlungsklagen - Zeugniserteilung - Geltendmachung von Lohn-
und Lohnersatzansprüchen im Insolvenzfall - Tarifvertragsrecht - Berufsausbildungsrecht
Unter das Verkehrsrecht fallen folgende Angelegenheiten. - Verkehrsunfallrecht
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - Unfallregulierung - Schmerzensgeld
- Verkehrsordnungswidrigkeiten - Verkehrsstrafsachen Welche Unterlagen werden
für das 1. Beratungsgespräch benötigt? Familienrecht: - bei Unterhaltsfragen,
insbesondere Lohn- und Gehaltsbescheinigungen beider Parteien der letzten 12
Monate, mindestens die Jahresabrechnung, aus der sich die Jahressumme ergibt
Einkommenssteuerbescheid, möglichst der letzte bei Selbständigen,
die betriebswirtschaftlichen Unterlagen wie Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
Darlehensverträge Lebensversicherungsverträge Belege über sonstige
Zahlungsverpflichtungen wenn vorhanden, Ehevertrag Urteile, Vergleiche und sonstige
Titel über Zahlungsverpflichtungen bei Unterhalts-Abänderung Nur anhand
von solchen Unterlagen kann eine genaue Unterhaltsberechnung erfolgen! Sofern
Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe beziehen, - Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosengeldbescheid - Zugewinnausgleichsansprüchen und Vermögensauseinandersetzungen
- Darlehensverträge - Kaufverträge - Schenkungsverträge - Belege
über Geldzuwendungen - Versicherungspolicen mit Rückkaufswertangaben
der Versicherung - Sachverständigengutachten zur Wertermittlung - Ehevertrag
- Notarvertrag - selbs?Àt gefertigte Vermögensaufstellung - Scheidung
- Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder - wenn vorhanden Ehevertrag
- wenn vorhanden Scheidungsfolgenvereinbarung
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